Beschreibung
E-MTB Tour mit Frank Böhm
Schwierigkeitsgrad: Fortgeschrittene Anfänger
Wegbeschaffenheit: Asphalt, befestigte Wege
Fahrleistung und -dauer: 45 km / ca. 4 Stunden
Routenbeschreibung: Sachsenhausen, Selbach, Volkhardinhausen, Franzosen Eiche, Elleringhausen, Braunsen, Twistesee
Treffpunkt: 12:00 am 3Seen Fitness Zehnthofstr. 8 34513 Waldeck-Sachsenhausen (Google Maps Route) Parkmöglichkeiten stehen beim 3Seen Fitness zur Verfügung
Max. Teilnehmer: 15
Empfehlungen:
- Dies ist eine E-Bike Tour und wir empfehlen ein E-MTB, mittlere bis gute Fahrkenntnisse abseits der normalen Straße
- Ausreichend Trinken und ggfs. kleine Snacks
- Wetterangepasste Kleidung und Fahrradhelm ist Pflicht.
Wir freuen uns auf DICH
Dein 3Seen Adventure Team
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stornierung:
Solltest du eine Buchung/Tour stornieren wollen, so kannst du dies schriftlich unter Angabe von Namen und Bestellnummer an folgende E-Mail Adresse senden: info@3seenadventure.de
Du erhältst eine Stornierungsbestätigung an deine angegebene E-Mail Adresse.
Stornierungsfrist:
Ein Event ist 7 Tage vor Start kostenfrei stornierbar. Solltest du kurzfristiger stornieren behalten wir uns vor 50% der Anmeldegebühr einzubehalten.
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer erklärt, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmern hat und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmer. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen.
Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, wenn aufgrund höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnungen, oder aus Sicherheitsgründen, der Veranstalter verpflichtet ist Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.